BDS Lockdown bis Ende Januar verlängert
Beitrag veröffentlicht am 7. Januar 2021
Liebe Mitgliedsunternehmen,
leider wurde heute wahr, was seit ein paar Tagen in der Presse gemutmaßt wurde. Nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz steht nun fest, dass der Lockdown vorzeitig bis zumindest 31.1.2021 verlängert wird; die geltenden Maßnahmen werden teilweise noch verschärft. Das sind leider sehr bittere Nachrichten zu Beginn des neuen Jahres.
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen vom 05. Januar 2021
Am 06. Januar 2021 wurden von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder erneut weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Dokumente mit den Beschlüssen finden Sie hier.
Unter anderem wurde Folgendes beschlossen:
Verlängerung der Corona-Maßnahmen
Die bereits bestehenden Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
Einschränkung des Bewegungsradius
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
Betriebskantinen
Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
Appell zu Home-Office
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
Einreise aus Risikogebieten
Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie).
Dies ist in Bayern mindestens bis zum 15. Januar 2021 bereits durch die Allgemeinverfügung zur Testpflicht vom 22. Dezember 2020 geregelt.
Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
Kitas und Schulen weiterhin geschlossen
Bis zum Ende des Lockdowns bleiben Schulen und Kitas in Deutschland grundsätzlich weiterhin geschlossen bzw. es findet kein Regelunterricht, sondern nur Distanzunterricht statt (Die Sonderregelungen für die Abschlussklassen bleiben erhalten). Darauf einigten sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Länder. Der von der Kultusministerkonferenz vom 04. Januar 2021 vorgeschlagene Stufenplan zur Wiedereinführung des Präsenzunterrichts kann erst greifen, wenn die Infektionszahlen in den Ländern sinken.
Kinderkrankengeld
Das Kinderkrankengeld soll im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
Weitere Beschlüsse
Darüber hinaus wurden unter anderem noch Beschlüsse zu folgenden Themen gefasst:
- Zur Unterstützung der Alten- und Pflegeeinrichtungen bei der Durchführung der verpflichtenden Testungen des Personals sowie Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.
- Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen mutierte Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
- Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021.
Weiteres Vorgehen
Die Regelungen müssen noch durch den Bund und die Bundesländer umgesetzt werden, wobei sich auch Abweichungen (insbesondere auch Verschärfungen) ergeben können. Wir werden Sie über die Umsetzung in Bayern informieren, sobald es aktuelle Beschlüsse gibt.
Die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder werden am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 01. Februar 2021 beschließen.
Das sind die schwierigen Nachrichten von heute. Nochmal ein Monat voller Einschränkungen liegt lähmend vor uns. Wir hoffen, Sie kommen dennoch gut durch diese Zeit. Behalten Sie den Mut und Ihre Zuversicht, irgendwie!
Bleiben Sie bitte weiterhin gesund!
Mit besten Grüßen
Ihr BDS – Bayern Team
PS: Sie benötigen psychische Unterstützung in dieser schweren Zeit? Dann nutzen Sie bitte unsere eingerichtete Telefonsprechstunde (kostenfrei)! Jeden Mittwoch, von 10.00 – 11.00 Uhr und jeden Freitag, von 16.00 – 17.00 Uhr ist die Telefonnummer: 089-54056 100 für diese Zwecke freigeschaltet.
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