Online Anmeldung

Online Mitgliedsantrag

Ja, ich möchte Mitglied im Bund der Selbständigen - Ortsverband Coburg Stadt und Land werden!
  • Bitte wählen Sie anhand des Auswahlmenus Ihren Jahresbeitrag aus. Erläuterungen zur Beitragshöhe finden Sie in der Beitragsordnung am Ende des Onlineformulars.
  • Bitte tragen Sie hier das aktuelle Datum oder den Wunschtermin des Beitritts ein.
  • Ich (Wir) ermächtige(n) Sie widerruflich, den fälligen Mitgliedsbeitrag zu Lasten meines (unseres) nachstehenden Kontos abzubuchen.
  • Sichere Datenübertragung per SSL

Der Austritt kann nur schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende erklärt werden. Mitteilung nach §§ 3, 4, 33 Bundesdatenschutzgesetz: Wir speichern die zur Sachbearbeitung benötigten Daten.

Auszug aus der Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2007 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:

für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung)
Jahresbeitrag: € 190,00

für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern
Jahresbeitrag: € 93,00, Monatsbeitrag: € 7,80

für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme)
gegen Nachweis
Jahresbeitrag: € 75,00, Monatsbeitrag: € 6,30

für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben
Jahresbeitrag: € 20,00, Monatsbeitrag: € 1,70

Sonstiges:

  • Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.
  • Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.
  • Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2006 beschlossen und von der Generalversammlung 2008 ergänzt.