Online Anmeldung
Der Austritt kann nur schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende erklärt werden. Mitteilung nach §§ 3, 4, 33 Bundesdatenschutzgesetz: Wir speichern die zur Sachbearbeitung benötigten Daten.
Auszug aus der Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2007 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:
für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung)
Jahresbeitrag: € 190,00
für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern
Jahresbeitrag: € 93,00, Monatsbeitrag: € 7,80
für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme)
gegen Nachweis
Jahresbeitrag: € 75,00, Monatsbeitrag: € 6,30
für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben
Jahresbeitrag: € 20,00, Monatsbeitrag: € 1,70
Sonstiges:
- Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.
- Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.
- Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2006 beschlossen und von der Generalversammlung 2008 ergänzt.